BFSG: Wann deine Website barrierefrei sein muss
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Seitdem kursieren zwei Behauptungen, die beide falsch sind: „Das betrifft jede Website“ und „Das betrifft mich sicher nicht“. Beides stimmt so nicht — es kommt darauf an, was du anbietest und wie groß dein Betrieb ist.
Worum es geht
Das BFSG setzt eine europäische Richtlinie um, den European Accessibility Act. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer digitale Angebote an Verbraucher richtet, soll sie so gestalten, dass auch Menschen mit Einschränkungen sie nutzen können — mit Screenreader, per Tastatur, mit starker Vergrößerung, ohne Farbunterscheidung.
Wen es trifft
Im Kern geht es um den elektronischen Geschäftsverkehr: Onlineshops, buchbare Dienstleistungen, Bankgeschäfte, Telekommunikation, E-Books, Personenbeförderung. Entscheidend ist, dass sich das Angebot an Verbraucher richtet.
Eine reine Darstellungsseite ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion fällt in der Regel nicht darunter. Ein Angebot ausschließlich an Geschäftskunden ebenfalls nicht. Sobald aber ein Warenkorb, ein Buchungskalender oder ein Vertragsabschluss dazukommt, ändert sich die Lage.
Die Ausnahme für kleine Betriebe
Bei Dienstleistungen gibt es eine Kleinstunternehmer-Ausnahme. Sie greift, wenn beides zusammen zutrifft:
- weniger als 10 Beschäftigte und
- höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
Das „und“ ist wichtig — wer nur eines der beiden erfüllt, ist nicht ausgenommen. Und für Produkte gilt die Ausnahme gar nicht. Wer als Zweipersonenbetrieb einen Onlineshop führt, sollte deshalb genau hinsehen, statt sich auf die Größe zu verlassen.
Was technisch verlangt wird
Der Maßstab ist die Norm EN 301 549. Für Websites verweist ihr Abschnitt 9 auf die WCAG 2.1 in der Stufe AA — dieselben Kriterien, die international seit Jahren gelten. Künftig wird auf WCAG 2.2 umgestellt.
In der Praxis sind das Dinge wie: sinnvolle Alternativtexte für Bilder, ausreichender Kontrast, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, korrekte Beschriftung von Formularfeldern, eine nachvollziehbare Überschriftenstruktur und Fehlermeldungen, die auch ohne Farbe verständlich sind.
Was passiert bei Verstößen
Zuständig ist die Marktüberwachung der Länder. Sie kann Mängel feststellen, Fristen setzen und im äußersten Fall die Bereitstellung eines Angebots untersagen. Daneben steht wie immer die Möglichkeit, dass Wettbewerber oder Verbände abmahnen.
Der praktische Zusammenhang
Barrierefreiheit und Datenschutz sind rechtlich getrennte Themen — praktisch treffen sie denselben Betreiber, dieselbe Website und oft dieselbe Frist. Wer ohnehin prüft, ob Google Fonts lokal eingebunden sind und ob die Sicherheits-Kopfzeilen stimmen, sollte die Barrierefreiheit im selben Durchgang mitnehmen.
Apexly prüft die technische Seite von Sicherheit und Datenschutz. Für die Prüfung nach BFSG und WCAG gibt es aus demselben Haus Barrierewerk — dort wird gegen genau die Kriterien geprüft, die oben beschrieben sind.
Was du jetzt tun kannst
- Kläre zuerst, ob du überhaupt betroffen bist: Richtet sich dein Angebot an Verbraucher? Kann man bei dir etwas kaufen oder buchen? Greift die Kleinstunternehmer-Ausnahme?
- Wenn ja: Lass den Ist-Stand prüfen, bevor du umbaust. Viele Mängel sind kleine Änderungen an Markup und Kontrasten, keine Neuentwicklung.
- Dokumentiere, was du tust. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit zeigt, dass du das Thema ernst nimmst — und hilft, wenn jemand nachfragt.
Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob dein konkretes Angebot unter das BFSG fällt, hängt vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um, den sogenannten European Accessibility Act.
Muss jede Website barrierefrei sein?
Nein. Das Gesetz zielt auf Angebote an Verbraucher — vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr, also Onlineshops und buchbare Dienstleistungen. Eine reine Firmenseite ohne Verkaufsfunktion und ein Angebot ausschließlich an Geschäftskunden fallen in der Regel nicht darunter.
Gibt es eine Ausnahme für kleine Betriebe?
Ja, bei Dienstleistungen: Wer weniger als 10 Beschäftigte hat UND höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, ist ausgenommen. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Was heißt barrierefrei technisch?
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549. Ihr Abschnitt 9 verweist für Websites auf die Web Content Accessibility Guidelines, aktuell WCAG 2.1 in der Stufe AA. Künftig wird auf WCAG 2.2 umgestellt.
Was hat Barrierefreiheit mit Datenschutz und Sicherheit zu tun?
Rechtlich nichts, praktisch viel: Es sind dieselben Pflichten desselben Betreibers, oft mit denselben Fristen und derselben Abmahngefahr. Wer eine Website prüfen lässt, prüft sinnvollerweise beides.
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Stand: 1. August 2026. Dieser Text erklärt technische Zusammenhänge und ist keine Rechtsberatung.