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Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO — zwischen Apexly und Partneragenturen

Vertragsparteien

Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen

Auftraggeber
(Verantwortlicher bzw. Auftragsverarbeiter)
die Agentur, die eine Partnerschaft mit Apexly abgeschlossen hat — nachfolgend „die Agentur"
Auftragnehmer
(Auftragsverarbeiter)
Patrick Neumann (pepelabs), Feldstraße 1B, 03159 Döbern, Deutschland — nachfolgend „Apexly"

Stellung der Parteien in der Verarbeitungskette

Bei der Prüfung einer Kundenwebsite entsteht eine Kette aus drei Beteiligten:

Endkunde der AgenturVerantwortlicher — es ist seine Website und sein Datenbestand
die AgenturAuftragsverarbeiter des Endkunden
Apexlyweiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter)

Zwischen Apexly und dem Endkunden der Agentur besteht keine Vertragsbeziehung und kein Kontakt. Apexly handelt ausschließlich auf Weisung der Agentur.

Hinweis: Der Vertrag der Agentur mit ihrem Endkunden muss den Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter gestatten. Ohne diese Gestattung darf die Agentur Apexly für die betreffende Website nicht einsetzen. Die Einholung obliegt der Agentur.

1. Gegenstand und Dauer

1.1 Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Apexly im Rahmen der Leistungen, die im Partnerpaket beschrieben sind: die automatisierte Prüfung von Websites auf technische Sicherheit, Datenschutz und Rechtspflichten, deren Auswertung, Aufbewahrung und Bereitstellung als Bericht.

1.2 Die Vereinbarung gilt für die Dauer der Partnerschaft. Sie endet mit deren Beendigung, spätestens mit dem tatsächlichen Ende der Verarbeitung.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Apexly ruft die von der Agentur eingetragenen Websites öffentlich ab — so, wie es jeder Besucher tun könnte — und wertet das Ergebnis aus. Verarbeitet werden dabei:

Ausgeschlossene Verarbeitungen

3. Betroffene Personen und Datenarten

Betroffene PersonengruppeVerarbeitete Daten
Mitarbeitende der Agentur Name, E-Mail-Adresse, Passwort (nur als bcrypt-Prüfsumme), Anmeldezeitpunkte, gewählte Einstellungen
Endkunden der Agentur von der Agentur vergebene Bezeichnung, E-Mail-Adresse für den Monatsbericht, Adresse der Website
im Impressum genannte Personen der geprüften Website Name, Anschrift, E-Mail-Adresse — soweit dort öffentlich angegeben und für die Prüfung der Pflichtangaben erforderlich

4. Weisungsbindung

4.1 Apexly verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Agentur. Die Weisungen ergeben sich aus dieser Vereinbarung, den AGB und den Einstellungen im Partner-Bereich — welche Websites geprüft werden, wie oft, wer Berichte bekommt.

4.2 Einzelweisungen darüber hinaus sind in Textform an info@pepelabs.de zu richten.

4.3 Hält Apexly eine Weisung für rechtswidrig, wird die Agentur unverzüglich informiert. Apexly darf die Umsetzung bis zur Klärung aussetzen.

5. Ort der Verarbeitung

Die Verarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. Server und Datenbank stehen in Rechenzentren der IONOS SE. Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.

Die geprüften Websites selbst können bei Anbietern außerhalb der EU liegen — Apexly stellt das im Bericht ausdrücklich fest, weil es für die Agentur und ihren Kunden relevant ist. Am Ort unserer Verarbeitung ändert das nichts.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle

Weitergabekontrolle

Trennungskontrolle

Eingabekontrolle

Verfügbarkeitskontrolle

7. Löschung und Aufbewahrung

DatenAufbewahrung
Messpunkte der Erreichbarkeitsprüfung14 Tage, danach nur noch die Tagesübersicht
Bild der Startseitenur der jeweils letzte Stand; bei einer erkannten Änderung zusätzlich der vorige
Scanergebnissefür die Dauer der Partnerschaft
Änderungsprotokollfür die Dauer der Partnerschaft; auf Wunsch als Datei herausgegeben
Rechnungen10 Jahre — gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO

7.1 Nach Beendigung der Partnerschaft werden die Daten auf Wahl der Agentur gelöscht oder herausgegeben. Ohne Wahl wird gelöscht.

7.2 Ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Sie werden für die Dauer der Frist gesperrt und danach gelöscht.

8. Weitere Auftragsverarbeiter

8.1 Die Agentur erteilt die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen. Derzeit ist das ein einziger:

UnternehmenLeistungOrt
IONOS SE
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Server, Datenbank und Mailversand Deutschland

8.2 Mit IONOS besteht eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. IONOS ist nach ISO 27001 zertifiziert.

8.3 Eine Änderung wird der Agentur vorher mitgeteilt. Sie kann binnen 14 Tagen aus sachlichem Grund widersprechen. Im Fall des Widerspruchs kann Apexly die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder — wenn das nicht zumutbar ist — die Partnerschaft zum Ende des laufenden Monats beenden.

9. Unterstützungspflichten

9.1 Meldet sich eine betroffene Person direkt bei Apexly, wird sie an die Agentur verwiesen. Apexly beantwortet solche Anfragen nicht selbst, es sei denn, die Agentur beauftragt es ausdrücklich.

9.2 Apexly unterstützt die Agentur bei Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Ein vollständiger Export aller zu einem Konto gespeicherten Daten steht im Partner-Bereich jederzeit als Datei bereit — ohne Anfrage und ohne Wartezeit.

9.3 Wird Apexly eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, wird die Agentur unverzüglich informiert — mit den Angaben, die sie für ihre eigene Meldung nach Art. 33 DSGVO braucht.

10. Nachweis und Überprüfung

10.1 Apexly stellt der Agentur die Angaben zur Verfügung, die sie zum Nachweis der Einhaltung braucht. In der Regel genügt dazu dieses Dokument zusammen mit dem Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragsverarbeiters.

10.2 Darüber hinausgehende Überprüfungen sind nach Ankündigung mit angemessener Frist zu den üblichen Geschäftszeiten möglich.

11. Vertraulichkeit

11.1 Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Verpflichtung erfolgt vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit in Textform und besteht nach deren Beendigung fort.

11.2 Der Kreis der zugriffsberechtigten Personen ist auf das für die Leistungserbringung erforderliche Maß beschränkt. Zum Zeitpunkt dieser Fassung besteht er aus dem Anbieter selbst.

12. Haftung und Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt die Haftungsregelung der AGB, ergänzt um Art. 82 DSGVO.

12.2 Änderungen bedürfen der Textform. Bei Widerspruch zwischen dieser Vereinbarung und den AGB gehen die Regelungen dieser Vereinbarung vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

12.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.

12.4 Es gilt deutsches Recht.

Zustandekommen: Diese Vereinbarung wird mit der Bestätigung im Partner-Bereich Bestandteil der Partnerschaft. Zeitpunkt und Fassung werden protokolliert; beide Seiten können sie jederzeit hier abrufen.

Fassung 1.0 · Stand: August 2026
Patrick Neumann (pepelabs), Feldstraße 1B, 03159 Döbern · info@pepelabs.de
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