Erklärung zur Barrierefreiheit
für die Website apexly.de
Patrick Neumann (pepelabs) ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website apexly.de einschließlich des Kundenbereichs.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen der Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Punkte sind noch nicht vollständig umgesetzt.
Was bereits umgesetzt ist
- Farbkontraste in hellem und dunklem Modus erfüllen WCAG 2.1 AA (mindestens 4,5:1 bei normaler, 3:1 bei großer Schrift).
- Alle Bedienelemente sind mit der Tastatur erreichbar; die jeweils aktive Stelle ist sichtbar hervorgehoben.
- Eingabefelder sind beschriftet, auch wo aus gestalterischen Gründen keine sichtbare Beschriftung steht.
- Die Seite lässt sich auf 200 % vergrößern, ohne dass Inhalte verlorengehen oder waagerecht gescrollt werden muss.
- Heller und dunkler Modus folgen der Systemeinstellung und lassen sich von Hand umschalten.
- Bewegte Elemente halten an, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren" eingestellt ist.
- Die Seitensprache ist ausgezeichnet, Überschriften sind hierarchisch gegliedert.
Nicht barrierefreie Inhalte
| Was | Warum und was geplant ist |
|---|---|
| Einzelne Formularfelder im Kundenbereich | Nicht alle Felder im angemeldeten Bereich haben bereits eine programmatisch verknüpfte Beschriftung. Wird bis Ende 2026 nachgezogen. |
| Scan-Berichte in Tabellenform | Umfangreiche Ergebnistabellen sind für Screenreader noch nicht optimal ausgezeichnet. Eine Textfassung der Berichte ist in Vorbereitung. |
| Der Bezahlvorgang | Die Bezahlung läuft über eine eingebettete Oberfläche von PayPal. Auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss. |
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 5. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: Die Website wurde mit dem eigenen Prüfwerkzeug auf Farbkontraste, Beschriftungen, Alternativtexte und Tastaturbedienbarkeit untersucht und die gefundenen Punkte behoben.
Was diese Selbstbewertung nicht ist: Eine automatische Prüfung findet etwa ein Drittel der möglichen Barrieren. Ob Inhalte verständlich sind, ob die Bedienung mit einem Screenreader tatsächlich funktioniert und ob die Reihenfolge beim Durchtabben sinnvoll ist, lässt sich nur von Menschen beurteilen. Eine Prüfung durch Betroffene ist noch nicht erfolgt.
Barrieren melden
Sie haben eine Barriere gefunden oder benötigen Informationen in einer zugänglicheren Form? Schreiben Sie uns:
Patrick Neumann (pepelabs)
Feldstraße 1B, 03159 Döbern
E-Mail: info@pepelabs.de
Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen. Wenn Sie Inhalte dieser Website in einer anderen Form brauchen — als einfachen Text, größer, oder vorgelesen — sagen Sie einfach, was Ihnen hilft.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Sie vermittelt zwischen Menschen mit Behinderungen und Anbietern, das Verfahren ist kostenlos und Sie brauchen keine rechtliche Vertretung.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit
Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Erstellt am 5. August 2026 · Fassung 1.0
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