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WhatsApp-Button auf der Website: Was in die Datenschutzerklärung muss

Wir prüfen, ob deine Website einen WhatsApp-Link hat und ob deine Datenschutzerklärung ihn nennt.

Wir rufen die Seite ab wie jeder Besucher — es wird nichts verändert und nichts installiert.

Ein wa.me-Link ist der schnellste Kontaktweg, den eine Website anbieten kann — ein Klick, und der Kunde schreibt. Genau deshalb hat er fast jeder Handwerksbetrieb, Restaurant und Dienstleister irgendwo eingebaut. Was oft fehlt: der eine Absatz in der Datenschutzerklärung, der erklärt, was dabei passiert.

Was die DSGVO verlangt

Nach Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO müssen Empfänger personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung benannt werden. Klickt jemand auf einen WhatsApp-Link, verlässt er deine Website und gibt gegenüber Meta mindestens seine eigene Telefonnummer preis — Meta ist damit ein Empfänger, über den informiert werden muss.

Das gilt unabhängig davon, dass der Klick freiwillig ist. Die Informationspflicht bezieht sich darauf, was möglich ist, wenn ein Besucher die angebotene Funktion nutzt — nicht nur darauf, was automatisch passiert.

Was ein reiner Link nicht ist: ein automatischer Datenabfluss. Ein <a href="https://wa.me/…"> ist HTML ohne Skriptausführung. Solange niemand klickt, überträgt die Seite nichts an Meta — anders als beim früheren Facebook-„Gefällt mir"-Button, den der EuGH 2019 (Fashion ID, C-40/17) genau deshalb beanstandet hat: Dort lud ein aktives Skript bei jedem Seitenaufruf automatisch Daten zu Facebook, ganz ohne Klick. Für WhatsApp-Links gibt es dieses Muster nicht — Meta bietet gar kein Skript an, das sich so verhält.

Zwei Rechtsfragen, die oft verwechselt werden

Genau weil ein Link beim Laden nichts überträgt, wird daraus manchmal geschlossen, es gäbe gar nichts zu regeln. Das stimmt nicht — es sind zwei getrennte Fragen:

Für einen einfachen WhatsApp-Link bleibt damit nur die erste Pflicht offen — aber die eben tatsächlich.

Und wenn es ein Chat-Widget statt eines Links ist?

Viele Websites nutzen statt eines einfachen Links eine schwebende Chat-Bubble unten rechts. Auch hier lohnt der genaue Blick: Meta stellt kein eigenes, einbettbares WhatsApp-Widget bereit, das von whatsapp.com, meta.com oder facebook.com lädt. Die verbreiteten Anbieter solcher Chat-Bubbles — etwa Tidio, JivoChat, Crisp oder Tawk.to — laden ihre Skripte von eigenen Servern. Rechtlich sind das eigenständige Dienste mit eigenem Anbieter, die genauso in die Datenschutzerklärung gehören wie jeder andere eingebundene Dritte — nur eben unter ihrem eigenen Namen, nicht als „WhatsApp". Der Sprung zu WhatsApp selbst passiert bei allen verbreiteten Lösungen erst mit dem Klick.

Warum das gerade jetzt Thema ist

Sowohl der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz als auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz haben die geschäftliche Nutzung von WhatsApp wiederholt öffentlich kritisiert. Es gab bereits reale Bußgelder gegen Unternehmen, die WhatsApp ohne tragfähige Rechtsgrundlage und ohne Nennung in der Datenschutzerklärung einsetzten. Ein spezialisiertes Prüfwerkzeug dafür gab es bislang nicht — allgemeine DSGVO-Scanner behandeln WhatsApp nicht eigens.

Selbst prüfen — in fünf Minuten

  1. Startseite öffnen, Strg/Cmd + F (Seite durchsuchen) und nach wa.me sowie whatsapp suchen.
  2. Fündig geworden? Rechtsklick auf den Button → Link-Adresse untersuchen/kopieren, um die genaue Adresse zu sehen.
  3. Datenschutzerklärung öffnen, nach „WhatsApp" und „Meta" suchen.
  4. Steht keins von beidem dort — ein bis zwei Sätze ergänzen (siehe unten).

Oder du lässt es messen. Wir öffnen deine Startseite, suchen nach einem WhatsApp-Link und lesen deine Datenschutzerklärung — und sagen dir, ob der Empfänger dort korrekt genannt ist.

Was in den Absatz gehört

Ein kurzer, korrekter Absatz reicht:

Verwandtes Thema: alle eingebundenen Dienste

WhatsApp ist nur einer von vielen Diensten, die in einer Datenschutzerklärung auftauchen müssen. Eine vollständige Übersicht — von Google Fonts bis zum Bewertungssiegel — steht im Ratgeber Welche Dienste müssen in die Datenschutzerklärung?.

Häufige Fragen

Muss ich WhatsApp in der Datenschutzerklärung nennen?

Ja, wenn ein wa.me- oder api.whatsapp.com-Link auf deiner Seite eingebunden ist. Klickt ein Besucher darauf, verlässt er deine Seite und übermittelt seine Telefonnummer an Meta — dieser Empfänger gehört nach Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO in die Erklärung, auch wenn der Klick selbst freiwillig ist.

Überträgt ein WhatsApp-Link schon beim Laden der Seite Daten an Meta?

Nein. Ein einfacher Link ist reines HTML ohne Skriptausführung — anders als beim Facebook-Like-Button-Urteil des EuGH (Fashion ID, C-40/17), wo ein aktives Skript bei jedem Seitenaufruf automatisch Daten sendete. Bei wa.me passiert nichts, solange niemand klickt.

Braucht ein WhatsApp-Link eine Cookie-Einwilligung?

Nein, wenn es sich um einen reinen Link handelt. § 25 TDDDG betrifft das Setzen von Informationen auf dem Endgerät und das automatische Laden externer Dienste — beides passiert bei einem bloßen Link nicht. Die Informationspflicht aus Art. 13 DSGVO bleibt davon unberührt, das ist eine andere Rechtsfrage.

Gibt es ein WhatsApp-Chat-Widget, das automatisch mit Meta verbindet?

Nein. Meta bietet kein einbettbares Chat-Widget für Websites an, das von whatsapp.com, meta.com oder facebook.com lädt. Verbreitete Chat-Widgets (etwa Tidio, JivoChat, Crisp, Tawk.to) laden von ihren eigenen Servern und sind eigenständige Auftragsverarbeiter — unabhängig davon, dass der Chat am Ende zu WhatsApp führen kann. WhatsApp selbst öffnet in jedem Fall erst per Klick.

Was, wenn ich WhatsApp Business für die Kundenkommunikation nutze?

Dann betrifft es zusätzlich, was in der WhatsApp-App selbst passiert — etwa ob ein automatisches Adressbuch-Backup aktiv ist oder Chatverläufe an Dritte weitergegeben werden. Das ist von der Website aus nicht sichtbar und unterliegt eigenen Regeln von Meta. Dieser Ratgeber behandelt nur, was auf deiner Website zu beachten ist.

Wird das wirklich kontrolliert?

Ja. Sowohl der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz als auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz haben die WhatsApp-Business-Nutzung von Unternehmen wiederholt öffentlich kritisiert, und es gab bereits reale Bußgelder gegen Betriebe, die WhatsApp ohne Rechtsgrundlage und ohne Nennung in der Datenschutzerklärung einsetzten.

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Stand: 6. September 2026. Dieser Text erklärt technische und rechtliche Zusammenhänge und ist keine Rechtsberatung.